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Technische Dokumentation
Das Nachweis-Dossier hinter der Konformitätserklärung — Anhang VII, aufbewahrungspflichtig.
Erklärung und Dokumentation sind zweierlei
Die Konformitätserklärung nach Anhang VIII ist eine Zusage: Der Hersteller erklärt, dass die Verpackung den Anforderungen entspricht. Die technische Dokumentation nach Anhang VII ist der Beleg dahinter — Konstruktionsangaben, Materialien, angewandte Normen, Prüfberichte.
Beide sind ab Inverkehrbringen aufzubewahren: fünf Jahre bei Einweg-, zehn bei Mehrwegverpackungen. Fordert eine Behörde sie begründet an, bleiben zehn Tage. Reguly baut das Dossier aus einer bestehenden Erklärung heraus auf, statt es getrennt zu führen.
Schritt für Schritt
- 1
Erklärung wählen
Ausgangspunkt ist eine vorhandene Konformitätserklärung — sie liefert Produkt, Komponenten und Fundstellen.
- 2
Zusätzliche Angaben ergänzen
Was Anhang VII über Anhang VIII hinaus verlangt: Konstruktionsbeschreibung, angewandte Normen, Prüfberichte, Bewertung der Recyclingfähigkeit.
- 3
Nachweise anhängen
Laborberichte, Zertifikate und Lieferantenerklärungen aus dem Compliance-Vault. Verknüpft, nicht kopiert.
- 4
Dossier erzeugen
Erklärung, Dokumentation und Anlagen werden zu einem Datensatz mit Verlauf, Signatur und ZIP-Download.
Vorschau-Status
Häufige Fragen
Reicht die Konformitätserklärung allein?
Wie lange muss ich aufbewahren?
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