Reguly

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Technische Dokumentation

Das Nachweis-Dossier hinter der Konformitätserklärung — Anhang VII, aufbewahrungspflichtig.

Erklärung und Dokumentation sind zweierlei

Die Konformitätserklärung nach Anhang VIII ist eine Zusage: Der Hersteller erklärt, dass die Verpackung den Anforderungen entspricht. Die technische Dokumentation nach Anhang VII ist der Beleg dahinter — Konstruktionsangaben, Materialien, angewandte Normen, Prüfberichte.

Beide sind ab Inverkehrbringen aufzubewahren: fünf Jahre bei Einweg-, zehn bei Mehrwegverpackungen. Fordert eine Behörde sie begründet an, bleiben zehn Tage. Reguly baut das Dossier aus einer bestehenden Erklärung heraus auf, statt es getrennt zu führen.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Erklärung wählen

    Ausgangspunkt ist eine vorhandene Konformitätserklärung — sie liefert Produkt, Komponenten und Fundstellen.

  2. 2

    Zusätzliche Angaben ergänzen

    Was Anhang VII über Anhang VIII hinaus verlangt: Konstruktionsbeschreibung, angewandte Normen, Prüfberichte, Bewertung der Recyclingfähigkeit.

  3. 3

    Nachweise anhängen

    Laborberichte, Zertifikate und Lieferantenerklärungen aus dem Compliance-Vault. Verknüpft, nicht kopiert.

  4. 4

    Dossier erzeugen

    Erklärung, Dokumentation und Anlagen werden zu einem Datensatz mit Verlauf, Signatur und ZIP-Download.

Vorschau-Status

Schritt 1 arbeitet mit euren echten Konformitätserklärungen. Die Schritte 2 und 3 zeigen den geplanten Ablauf mit Demo-Daten — die Dossier-Erzeugung wird derzeit fertiggestellt.

Häufige Fragen

Reicht die Konformitätserklärung allein?
Nein. Sie ist das Ergebnis, nicht der Nachweis. Ohne technische Dokumentation fehlt die Grundlage, auf die sie sich beruft.
Wie lange muss ich aufbewahren?
Fünf Jahre bei Einweg-, zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen — jeweils ab Inverkehrbringen (Art. 15 Abs. 3).

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