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PPWR

Stoffbeschränkungen (Art. 5)

PFAS, Schwermetalle, SVHC und Bisphenole je Komponente gegen die Schwellen der Verordnung prüfen.

Was regelt Art. 5?

Art. 5 beschränkt Stoffe in Verpackungen, die Recycling oder Gesundheit gefährden. Betroffen sind vor allem PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, die Summe der Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom(VI) sowie besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH.

Anders als beim Rezyklatanteil gibt es hier keine Übergangsquote: Die Schwelle ist eingehalten oder nicht. Reguly führt je Komponente die gemessenen oder vom Lieferanten erklärten Werte und rechnet den Status live gegen die Grenzwerte.

Welche Stoffgruppen führt Reguly?

  • PFAS. Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gilt ein eigener Grenzwert.
  • Schwermetalle. Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom(VI) — bewertet wird die Summe, nicht der Einzelwert.
  • SVHC. Besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH, ab der Meldeschwelle im Erzeugnis.
  • Bisphenole. Vor allem BPA in Beschichtungen und Thermopapier.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Komponente wählen

    Der Eintrag hängt an der Verpackungskomponente, nicht am Produkt — eine Flasche und ihr Verschluss werden getrennt bewertet.

  2. 2

    Stoffgruppe und Wert erfassen

    Messwert oder Lieferantenerklärung, mit Einheit. Reguly vergleicht sofort mit der Schwelle.

  3. 3

    Beleg hinterlegen

    Prüfbericht eines Labors oder die Erklärung des Lieferanten. Ohne Beleg bleibt der Status offen.

  4. 4

    Fehlendes anfragen

    Zu jeder Zeile mit Lieferantenbezug führt ein Kürzel direkt in die Datenanfrage.

Art. 5 kennt keine Übergangsfrist

Während die Rezyklatquoten erst 2030 greifen, gelten die Stoffbeschränkungen mit dem Geltungsbeginn. Eine Überschreitung ist kein Planungsthema, sondern ein Grund, die Verpackung nicht in Verkehr zu bringen.

Häufige Fragen

Muss ich jede Komponente messen lassen?
Nicht zwingend. Eine belastbare Lieferantenerklärung genügt, solange sie sich auf die gelieferte Charge bezieht. Reguly hält beides gleichwertig, unterscheidet aber die Quelle.
Wie hängt das mit der Konformitätserklärung zusammen?
Die Werte fließen in die technische Dokumentation ein und stützen die Erklärung nach Anhang VIII. Eine offene Stoffzeile bleibt dort als Lücke sichtbar.

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