Daten & Lieferanten
Jeder Stoffwert kennt seine Grenze.
PFAS, Schwermetalle, SVHC und Bisphenole je Verpackungs-Komponente erfassen — mit Testmethode, Zertifikat und Gültigkeit. Reguly vergleicht jeden Wert mit der hinterlegten Schwelle und warnt, bevor es eng wird.

- Verordnung
- PPWR (EU) 2025/40
- Bezug
- Art. 5, Anhang VII
- Stoffklassen
- PFAS, Schwermetalle, SVHC, Bisphenole
- Stichtag
- 12.08.2026
Lebensmittel & Verpackung
Deine beschichteten oder bedruckten Materialien haben Lebensmittelkontakt — dort greift der PFAS-Grenzwert zuerst.
Compliance & Qualität
Du führst Analysen, Lieferantenerklärungen und Prüfberichte zu einem Nachweis zusammen, der einer Prüfung standhält.
Einkauf
Du brauchst früh ein Signal, welche Komponente kippt — bevor eine Charge steht und der Lieferantenwechsel Monate dauert.
Beratung & Kanzlei
Du prüfst die technische Dokumentation nach Anhang VII deiner Mandanten auf Belegtiefe.
Ausgangslage
Die Werte kennt dein Lieferant — belegen musst du sie
Art. 5 PPWR beschränkt besorgniserregende Stoffe in Verpackungen. Ab dem 12. August 2026 dürfen lebensmittelkontaktierende Verpackungen ab den PFAS-Grenzwerten nicht mehr in Verkehr gebracht werden, und für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert. Gemessen wird das im Labor. Nachgewiesen werden muss es von dir.
- Prüfberichte liegen als PDF im Postfach — welche Komponente sie betreffen, weiß nur die Person, die sie angefordert hat.
- Niemand sieht auf einen Blick, welche Werte nah an der Schwelle liegen und welche schon darüber.
- Zertifikate laufen ab, ohne dass es jemandem auffällt — bis eine Prüfung danach fragt.
- ppb und ppm werden verwechselt. Zwischen 250 ppb und 50 ppm liegt der Faktor 1.000.
- Ohne Beleg gilt die Konformität als nicht geführt — auch dann, wenn die Verpackung sauber ist.
So arbeitest du damit
Kritische Komponenten bestimmen
Nicht jede Verpackung ist gleich betroffen. Der PFAS-Grenzwert aus Art. 5 Abs. 5 gilt für Lebensmittelkontakt, die Schwermetall-Summe aus Art. 5 Abs. 4 dagegen für alle Verpackungen. In den Stammdaten hängt jede Verpackungs-Komponente an ihrem Produkt — daraus ergibt sich, welche Zeilen du prüfen lassen musst: Beschichtungen, Druckfarben, Folien, alles mit direktem oder indirektem Lebensmittelkontakt.

Werte beim Lieferanten anfordern
Die Analysen liegen beim Materiallieferanten. Über die Vorlage für Stoffbeschränkungen geht eine strukturierte Anfrage raus — nicht als freie Mail, sondern als Formular mit definierten Feldern je Stoff. Übersteigt der Gesamtfluorgehalt 50 mg/kg, ist auf Verlangen ohnehin ein Nachweis über die Fluor-Menge vorzulegen; die Anfrage macht daraus einen dokumentierten Vorgang statt eines Telefonats.

Eintrag anlegen und bewerten
Je Stoff und Komponente entsteht eine Zeile: Stoffklasse, Stoffname mit Vorschlägen aus den bekannten Stoffen, CAS-Nummer, Konzentration in ppm, optional ein abweichend deklarierter Grenzwert, Testmethode wie EN 14582 oder LC-MS/MS, verknüpftes Zertifikat, Lieferant und der Gültigkeitszeitraum. Aus Konzentration und Schwelle leitet Reguly den Status ab: unterhalb, knapp oder überschritten. „Knapp" bedeutet, dass weniger als zehn Prozent Marge zur Schwelle bleiben — eine Frühwarnung von Reguly, kein gesetzlicher Puffer. Läuft ein Prüfbericht in weniger als 60 Tagen aus, hebt das Modul das Datum hervor.
Bericht ablegen und belegen
Der CSV-Export liefert die Tabelle inklusive Marge in Prozent für die eigene Auswertung. „PDF in Vault ablegen" erzeugt den auditfähigen Bericht und legt ihn versioniert im Compliance-Vault ab — zusammen mit den zugrunde liegenden Prüfberichten. Damit steht der Nachweis nach Art. 5 Abs. 6 dort, wo die übrige technische Dokumentation nach Anhang VII liegt.

Im Zusammenspiel
Ein Datenbestand, der weiterreicht
- 01Lieferanten-Anfragen
holt Analysen und Erklärungen strukturiert ein
- Konzentration
- Testmethode
- Prüfbericht
- 02Schadstoff- & PFAS-Management
bewertet jeden Wert gegen die hinterlegte Schwelle
- Status
- Marge in Prozent
- Gültigkeit
- 03Compliance-Vault
hält den Bericht versioniert als Anhang-VII-Nachweis
- PDF-Bericht
- Versionsstand
- 04DOC-Generator
übernimmt die Stofferklärung in die Konformitätserklärung
- Stofferklärung
Häufige Fragen
Misst Reguly meine Verpackung?
Nein. Reguly ist kein Prüflabor und ersetzt keines. Gemessen wird bei dir oder beim Lieferanten; Reguly erfasst die Prüfwerte, bewertet sie gegen die hinterlegten Schwellen und organisiert den Beleg-Faden. Die rechtliche Auslegung bleibt bei dir und deiner Kanzlei.
Welche PFAS-Grenzwerte gelten ab dem 12. August 2026?
Für lebensmittelkontaktierende Verpackungen nennt Art. 5 Abs. 5 drei kumulative Schwellen: 25 ppb je einzelnem gezielt gemessenem PFAS, 250 ppb für die Summe der gezielt gemessenen PFAS und 50 ppm für PFAS insgesamt einschließlich polymerer. Jede davon kann greifen.
Was ist der Unterschied zwischen ppb und ppm?
ppb sind Milliardstel, ppm Millionstel — dazwischen liegt der Faktor 1.000. Die gezielten PFAS-Werte sind in ppb angegeben, der Gesamtwert in ppm. Das ist der häufigste Rechenfehler in diesem Thema.
Gilt der Schwermetallwert je Stoff oder als Summe?
Als Summe. Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom dürfen zusammen 100 mg/kg nicht überschreiten (Art. 5 Abs. 4). Einzeln zu denken führt dazu, dass vier unauffällige Werte gemeinsam über der Grenze liegen.
Warum steht ein Eintrag auf „knapp", obwohl er unter der Schwelle liegt?
Weil weniger als zehn Prozent Marge bleiben. Diese Marge ist eine Frühwarnung von Reguly, kein gesetzlicher Puffer — sie soll dir Zeit für Substitution oder Lieferantenwechsel verschaffen, bevor eine Charge kippt.
Was passiert, wenn ein Prüfbericht abläuft?
Läuft „Gültig bis" in weniger als 60 Tagen aus, hebt das Modul das Datum hervor. Aus der Zeile heraus forderst du beim hinterlegten Lieferanten direkt einen aktualisierten Nachweis an.
Gilt das PFAS-Verbot für alle Verpackungen?
Nein. Die Grenzwerte aus Art. 5 Abs. 5 betreffen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Für alle anderen gilt das allgemeine Minimierungsgebot aus Art. 5 Abs. 1 und gegebenenfalls REACH. Die PPWR-Grenzen gelten unbeschadet strengerer Beschränkungen aus anderen Rechtsakten.
Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Art. 5 Abs. 1, 4, 5 und 6, Anhang VII
Verordnung (EU) 2024/3190 (Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien)
REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Art. 33 (SVHC-Kommunikationspflicht)
Weißt du, was in deinen Verpackungen steckt?
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