PPWR Art. 7
Jeder PCR-Wert mit Herkunft, Beleg und Ablaufdatum.
Reguly führt den Post-Consumer-Rezyklatanteil je Verpackungskomponente, ordnet ihn einer der vier Materialklassen aus Art. 7 zu und prüft ihn gegen die Quoten für 2030 und 2040.

- Rechtsgrundlage
- PPWR Art. 7, Anhang II
- Materialklassen
- 4
- Quoten ab 2030
- 30 / 10 / 30 / 35 %
- Quoten ab 2040
- 50 / 25 / 65 / 65 %
Ausgangslage
Den echten Rezyklatanteil kennt nicht dein Haus, sondern dein Lieferant
Art. 7 verlangt einen Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklat in jedem Kunststoffanteil einer Verpackung — nachzuweisen in den technischen Verpackungsinformationen nach Anhang VII. Der Wert selbst entsteht aber weit vor deiner Abfüllanlage, beim Materialhersteller. Und er ist keine Konstante.
- Post-Consumer heißt Post-Consumer: Produktionsverschnitt aus der eigenen Fertigung zählt nicht auf die Quote ein — eine Verwechslung, die eine ganze Nachweiskette wertlos macht.
- Die Quote hängt an der Materialklasse. Eine kontaktempfindliche PET-Verpackung, eine Einweg-Getränkeflasche und eine sonstige Kunststoffverpackung haben ab 2030 unterschiedliche Schwellen — 30, 30 und 35 Prozent.
- PCR-Anteile schwanken je Charge. Ein Wert ohne Gültigkeitszeitraum ist im Audit ein Wert ohne Aussage.
- Die Zertifikate liegen als PDF im Mailanhang beim Einkauf, der Prozentwert in einer Tabelle bei Packaging — und niemand merkt, wenn ein Zertifikat ausläuft.
- Verbindlich wird die Berechnungs- und Verifizierungsmethode erst per Durchführungsrechtsakt. Wer bis dahin nichts erfasst, startet später bei null.
So arbeitest du damit
Komponenten aus den Stammdaten holen und einordnen
Der PCR-Anteil hängt nicht am Produkt, sondern an der einzelnen Verpackungskomponente. Aus den Produkt- und Verpackungsstammdaten kommt die Liste der Kunststoffteile; jedes ordnest du einer der vier Materialklassen zu, die Reguly aus Art. 7 führt: PET-Flasche mit Lebensmittelkontakt, sonstiger Kunststoff mit Lebensmittelkontakt, Single-Use-Getränkeflasche ohne PET und sonstige Kunststoffverpackung. Die Klasse steuert alles Weitere, denn sie bestimmt die geltende Quote.

Den Wert beim Lieferanten anfragen statt ihn zu schätzen
Reguly rät im leeren Zustand ausdrücklich davon ab, PCR-Werte selbst zu raten — sie kennt nur dein Materiallieferant. Über „Daten beim Lieferanten anfragen" geht die Frage strukturiert raus: PCR-Anteil, Recyclingmethode und Zertifikat, abgefragt über die Vorlage für Rezyklatangaben. Der Lieferant antwortet in ein Formular, nicht in eine Mail.

Die Antwort wird zum Eintrag — mit Beleg und Gültigkeit
Trifft die Antwort ein, entsteht daraus ein Eintrag; anlegen kannst du ihn auch von Hand. Die Maske führt Komponente, Materialklasse, Recyclingmethode (mechanisch, chemisch oder Mass-Balance), den PCR-Anteil in Prozent, das Zertifikatsschema, den Lieferanten, den Gültigkeitszeitraum und interne Notizen. Als Schema stehen anerkannte Standards zur Auswahl — EuCertPlast, ISCC PLUS, RecyClass, REDcert², CertiPlast, Bureau Veritas RCS. Neben dem Prozentfeld zeigt eine Badge schon beim Tippen, ob der Wert die nächste Quote erfüllt oder wie groß die Lücke in Prozentpunkten ist.

Status lesen, Lücken abarbeiten, Nachweis ablegen
Jede Zeile trägt einen von drei Status: Quote erfüllt, Knapp / Lead-Time oder Unter Schwelle. Über der Tabelle stehen dieselben Werte als Kennzahlen, dazu die Zahl der bald ablaufenden Zertifikate — läuft „Gültig bis" in unter 60 Tagen aus, hebt das Modul das Datum hervor. „CSV exportieren" erzeugt eine Tabelle mit Status, aktueller und nächster Schwelle, nächstem Stichtag, Recyclingmethode, Zertifikat, Lieferant und Gültigkeitszeitraum. „PDF in Vault ablegen" schreibt einen auditfähigen Bericht versioniert in den Compliance-Vault.

Zeitachse
Warum 2030 heute schon ein Datenproblem ist
Die harten Quoten greifen erst 2030. Davor liegen zwei Termine, die darüber entscheiden, wie gerechnet und geprüft wird — und eine Vorlaufzeit, in der Materialentscheidungen fallen. Reguly setzt vor 2030 die geltende Schwelle auf null, richtet die Warnung aber bereits auf das 2030er-Ziel aus.
bis 31. Dezember 2026
Die Berechnungsmethode kommt
Die Kommission erlässt den Durchführungsrechtsakt zur Berechnungs- und Verifizierungsmethode für den Rezyklatanteil (Art. 7 Abs. 8). Bis dahin gibt es keine EU-einheitliche Rechenregel — wohl aber die Pflicht, die Datenbasis aufzubauen.
bis 1. Januar 2028
Prüfung möglicher Ausnahmen
Die Kommission bewertet, ob für bestimmte Kunststoffverpackungen Ausnahmen von den Quoten nötig sind (Art. 7 Abs. 12). Parallel prüft sie bis zum 12. Februar 2028 den Stand biobasierter Rohstoffe (Art. 8 Abs. 1) — eine Anrechnung auf die Art.-7-Ziele ist heute nicht geregelt.
ab 1. Januar 2029
Die Methode wird verbindlich
Die Berechnungsmethode ist anzuwenden — oder 24 Monate nach Inkrafttreten des Rechtsakts, je nachdem, was später liegt (Art. 7 Abs. 11). Ab hier ist eine eigene Rechenlogik keine Option mehr.
1. Januar 2030
Erste Mindestquoten
Kontaktempfindliche Verpackungen mit PET als Hauptbestandteil 30 Prozent, kontaktempfindliche aus anderen Kunststoffen 10 Prozent, Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff 30 Prozent, alle übrigen Kunststoffverpackungen 35 Prozent (Art. 7 Abs. 1). Maßgeblich ist der Durchschnitt je Fertigungsbetrieb und Jahr, nicht die einzelne Verpackung.
1. Januar 2040
Die Quoten steigen
Dieselben vier Kategorien, neue Werte: 50, 25, 65 und 65 Prozent (Art. 7 Abs. 2). Für Einweg-Getränkeflaschen und sonstige Kunststoffverpackungen bedeutet das fast eine Verdopplung — mit Vorlaufzeiten, die in Materialentscheidungen von heute gehören.
Im Zusammenspiel
Ein Datenbestand, der weiterreicht
- 01Daten-Hub
holt den Wert strukturiert beim Lieferanten
- PCR-Anteil
- Recyclingmethode
- Zertifikat
- 02Rezyklatanteil-Tracking
ordnet ihn der Materialklasse zu und prüft ihn gegen die Quote
- Materialklasse
- Status
- Gültigkeit
- 03Compliance-Vault
hält Zertifikat und PDF-Bericht versioniert vor
- Zertifikatsdatei
- PDF-Bericht
- 04DOC-Generator
übernimmt den belegten Anteil in die Konformitätserklärung
- Rezyklatangabe
Häufige Fragen
Zählt Produktionsabfall auf die Quote?
Nein. Art. 7 meint ausschließlich Post-Consumer-Rezyklat, also Material aus der Verwertung von Verbraucher-Kunststoffabfällen. Pre-Consumer-Verschnitt aus der eigenen Fertigung zählt nicht. Trag im Feld „PCR-Anteil" nur den Wert ein, den dein Lieferant als Post-Consumer ausweist.
Muss jede einzelne Verpackung die Quote erreichen?
Nein. Maßgeblich ist der Durchschnitt je Kunststoffanteil, je Verpackungsart und -format und je Fertigungsbetrieb pro Jahr (Art. 7 Abs. 1). Das Modul führt die Einzelnachweise je Komponente und wertet sie gegen die Schwellen aus. Die verbindliche Durchschnittsberechnung nach der EU-Methode ist nicht Teil dieser Ansicht und bleibt bei dir beziehungsweise deiner Prüfung.
Was bedeutet der Status „Knapp / Lead-Time"?
Er erscheint, wenn ein Wert innerhalb von 5 Prozentpunkten unter der geltenden Schwelle liegt — oder wenn er die aktuelle Quote zwar erfüllt, aber näher als 5 Prozentpunkte am nächsten Meilenstein liegt. Der Puffer ist eine Reguly-Frühwarnung, keine gesetzliche Toleranz: Verbindlich sind allein die reinen Prozentwerte aus Art. 7.
Warum steht ein Eintrag schon vor 2030 auf „Knapp"?
Weil vor 2030 keine harte Pflicht besteht und das Modul die geltende Schwelle deshalb auf null setzt, die Warnung aber bereits am 2030er-Ziel ausrichtet. So siehst du die Lücke, solange du sie mit Einkauf und Lieferant noch schließen kannst.
Gibt es Verpackungen, für die die Quote nicht gilt?
Ja. Art. 7 Abs. 4 nimmt unter anderem Primärverpackungen von Human- und Tierarzneimitteln, kontaktempfindliche Verpackungen von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika, kompostierbare Kunststoffverpackungen und Verpackungen für gefährliche Güter aus. Nach Abs. 5 sind zusätzlich Kunststoffanteile unter 5 Prozent des Gesamtgewichts einer Verpackungseinheit ausgenommen. Die Einordnung und ihre Dokumentation bleiben deine Entscheidung.
Was passiert, wenn ein Zertifikat abläuft?
Läuft „Gültig bis" in weniger als 60 Tagen aus, hebt das Modul das Datum hervor und zählt den Eintrag in der Kennzahl „Zertifikat läuft ab" mit. Die Aktualisierung fragst du direkt beim Lieferanten an — derselbe Weg wie bei der Ersterhebung.
Ersetzt das Modul eine akkreditierte Prüfung?
Nein. Es führt die Einzelnachweise, macht Lücken sichtbar und legt den Bericht auditfähig ab. Die Konformitätsbewertung und eine gegebenenfalls erforderliche externe Prüfung des Rezyklatanteils bleiben davon unberührt.
Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Art. 7 Abs. 1 bis 5, 8, 11 und 12, Art. 8 sowie Anhang II und Anhang VII
Erst wissen, dann rechnen
Fünf Fragen zeigen dir, welche PPWR-Pflichten dein Sortiment treffen und welcher Stichtag zuerst kommt — kostenlos und ohne Anmeldung.

