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CSRD & ESG: Wie Nachhaltigkeitsbericht, PPWR und Produktpass ineinandergreifen

Nachhaltigkeitsbericht, PPWR-Nachweis, Digitaler Produktpass und EPR-Meldung brauchen zu großen Teilen dieselben Daten. Wo sich die Pflichten verzahnen und wie Sie sie verbinden.

Jan CrienenJan CrienenCo-Founder & CEO, RegulyVeröffentlicht am 26.06.2026 · 9 Min Lesezeit
Sonnendurchfluteter, grüner Wald
Inhalt
  1. Vier Pflichten, eine Datenbasis
  2. Wo CSRD und PPWR sich treffen
  3. Wo der Digitale Produktpass ins Spiel kommt
  4. EPR-Meldung, Werbeaussagen und Lieferkette
  5. Warum getrennte Projekte teuer werden
  6. So verbinden Sie die Pflichten

Viele Unternehmen behandeln ihre Nachhaltigkeitspflichten als getrennte Projekte: Das ESG-Team schreibt den Bericht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Verpackungsentwicklung kümmert sich um die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), das Produktmanagement um den Digitalen Produktpass und die Buchhaltung um die Mengenmeldung für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Dabei greifen alle vier Pflichten auf weitgehend dieselben Daten zu. Dieser Beitrag zeigt, wo sich die Regelwerke verzahnen, wo sie sich unterscheiden und wie Sie die Daten einmal erheben und mehrfach nutzen.

CSRD
Berichtspflicht über Nachhaltigkeit nach den ESRS
PPWR
Produktanforderungen und Nachweise je Verpackung
DPP
Produktdaten digital am Produkt, nach ESPR und Batterieverordnung
Gemeinsame Basis
Material, Gewicht, Rezyklat, Recyclingfähigkeit, Lieferkette

Vier Pflichten, eine Datenbasis

Die Regelwerke verfolgen unterschiedliche Ziele. Die CSRD verlangt, dass Unternehmen über ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen berichten. Die PPWR stellt Anforderungen an jede einzelne Verpackung und verlangt dafür einen Nachweis. Der Digitale Produktpass macht Produktinformationen für Kunden, Händler und Behörden abrufbar. Die EPR-Meldung rechnet ab, welche Mengen an Verpackungen ein Unternehmen in Verkehr bringt. Der Blickwinkel ist jeweils ein anderer, die zugrundeliegenden Daten sind aber zu großen Teilen dieselben.

Datenpunkt

Material je Komponente

PPWR
Technische Dokumentation, Stoffbeschränkungen (Art. 5)
Digitaler Produktpass
Materialzusammensetzung im Pass
CSRD (ESRS)
Ressourcenzuflüsse (ESRS E5)
EPR-Meldung
Meldung nach Materialfraktion

Datenpunkt

Gewicht

PPWR
Minimierung (Art. 10), Berechnungen
Digitaler Produktpass
Produktangaben
CSRD (ESRS)
Mengen der eingesetzten Materialien (E5)
EPR-Meldung
Grundlage der Beiträge

Datenpunkt

Rezyklatanteil

PPWR
Mindestanteile ab 2030 (Art. 7)
Digitaler Produktpass
Angabe zum Rezyklat
CSRD (ESRS)
Anteil sekundärer Materialien (E5)
EPR-Meldung
Teilweise Ökomodulation

Datenpunkt

Recyclingfähigkeit

PPWR
Leistungsstufen A bis C (Art. 6)
Digitaler Produktpass
Hinweise zur Entsorgung
CSRD (ESRS)
Ressourcenabflüsse, Kreislauffähigkeit (E5)
EPR-Meldung
Ökomodulation der Gebühren

Datenpunkt

Lieferkette

PPWR
Mitwirkung der Lieferanten (Art. 16)
Digitaler Produktpass
Herkunft und Akteure
CSRD (ESRS)
Wertschöpfungskette, Scope-3-Emissionen (E1)
EPR-Meldung
Nicht erforderlich
Vereinfachte Übersicht. Welche Angaben im Einzelnen gefordert sind, hängt von Produktgruppe, Verpackungsart und Wesentlichkeit ab.

Wo CSRD und PPWR sich treffen

Die engste Verbindung besteht über den Standard ESRS E5 zu Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Ist das Thema für ein Unternehmen wesentlich, berichtet es über Ressourcenzuflüsse, also welche Materialien in welchem Umfang eingesetzt werden und wie hoch der Anteil an Sekundärmaterial ist, und über Ressourcenabflüsse, also wie kreislauffähig Produkte und Verpackungen gestaltet sind. Genau diese Werte erhebt die PPWR je Verpackung: Material, Gewicht, Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit.

Der Unterschied liegt in der Flughöhe. Die PPWR fragt nach der einzelnen Verpackung, die CSRD nach dem Unternehmen als Ganzes. Für den Bericht werden die Einzelwerte also aggregiert. Wer seine Verpackungsdaten für die PPWR sauber je Komponente erfasst hat, kann daraus Summen, Anteile und Entwicklungen über die Jahre ableiten. Umgekehrt funktioniert es nicht: Eine Kennzahl auf Unternehmensebene hilft bei der Konformitätserklärung für eine bestimmte Verpackung nicht weiter.

Wo der Digitale Produktpass ins Spiel kommt

Der Digitale Produktpass nach der Ökodesign-Verordnung (ESPR) und der Batterieverordnung macht Produktdaten digital am Produkt verfügbar. Für die ersten Produktgruppen wird er ab 2027 verpflichtend, weitere folgen schrittweise über delegierte Rechtsakte. Viele Angaben im Pass, etwa Materialzusammensetzung, Rezyklatanteil oder Hinweise zur Entsorgung, decken sich mit dem, was die PPWR für die Verpackung und die CSRD für den Bericht braucht.

Der Pass hat dabei eine besondere Rolle: Er macht die Daten nach außen sichtbar. Was im Nachhaltigkeitsbericht als Durchschnitt steht, steht im Pass für ein konkretes Produkt. Widersprüche zwischen beiden fallen deshalb schneller auf, bei Kunden, Händlern und Behörden.

EPR-Meldung, Werbeaussagen und Lieferkette

  • EPR-Meldung: Die Mengen, die Sie für die erweiterte Herstellerverantwortung melden, sollten zu den Materialmengen im Nachhaltigkeitsbericht passen. Abweichungen sind ein typischer Prüfpunkt.
  • Umweltaussagen: Seit der EmpCo-Richtlinie müssen Aussagen wie „recyclingfähig" oder „aus recyceltem Material" belegbar sein. Diese Belege stammen aus denselben Daten wie PPWR-Nachweis und Bericht.
  • Lieferkette: Die PPWR verpflichtet Lieferanten nach Art. 16, dem Erzeuger die nötigen Informationen zu geben. Für die CSRD sollen Anfragen an kleinere Partner in der Wertschöpfungskette dagegen begrenzt werden. Beide Anfragen lassen sich trotzdem bündeln, wenn sie dieselben Felder abfragen.
  • Emissionen: Verpackungsmaterialien fließen in die Scope-3-Emissionen nach ESRS E1 ein. Material und Gewicht je Verpackung sind die Grundlage dafür.

Warum getrennte Projekte teuer werden

Wer die Pflichten getrennt angeht, erhebt dieselben Daten mehrfach, oft bei denselben Lieferanten, in unterschiedlichen Formaten und zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das kostet Zeit und erzeugt Widersprüche: Im Bericht steht ein anderer Rezyklatanteil als in der technischen Dokumentation, im Produktpass ein anderes Gewicht als in der EPR-Meldung. Spätestens bei einer Prüfung des Berichts oder einer Anfrage der Marktüberwachung fällt das auf.

So verbinden Sie die Pflichten

  • Einmal erheben: Material, Gewicht, Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit je Verpackung und Komponente an einer Stelle erfassen.
  • Lieferantenanfragen bündeln: Eine Anfrage, die PPWR-Nachweis, Produktpass und Berichtsangaben abdeckt, statt drei getrennter.
  • Aggregieren statt neu rechnen: Kennzahlen für den Bericht aus den Einzelwerten ableiten, nicht separat schätzen.
  • Versionen festhalten: Ändert sich eine Verpackung, wirkt sich das auf Nachweis, Pass und Bericht aus. Ein Änderungsverlauf zeigt, welcher Stand wann galt.
  • Zuständigkeiten klären: ESG, Verpackungsentwicklung, Einkauf und Produktmanagement arbeiten mit denselben Daten und sollten wissen, wer sie pflegt.

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Jan CrienenJan CrienenCo-Founder & CEO, Reguly