EmpCo-Richtlinie: Schluss mit Greenwashing

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 stärkt Verbraucher für die grüne Transformation. Sie ändert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und geht gezielt gegen irreführende Umweltaussagen und Greenwashing vor — mit spürbaren Folgen für die Verpackungskommunikation.
Die wichtigsten Fristen
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 tritt auf EU-Ebene in Kraft.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie in nationales Recht überführt haben.
Die neuen Regeln gegen irreführende Umweltaussagen gelten im Geschäftsverkehr.
Ergänzender Rechtsakt konkretisiert, wie Umweltaussagen belegt und geprüft werden.
Erlaubt oder verboten? Umweltaussagen im Check
Die Richtlinie zieht eine klare Grenze zwischen belegbaren Angaben und irreführenden Versprechen. Pauschale Öko-Claims und selbstvergebene Siegel werden unzulässig; konkrete, überprüfbare Aussagen mit Nachweis bleiben erlaubt.
Künftig unzulässig
- Pauschale Claims wie „umweltfreundlich", „öko" oder „klimaneutral" ohne Nachweis
- Klimaneutralität, die allein auf CO₂-Kompensation (Offsetting) beruht
- Selbst vergebene Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkannte Zertifizierung
- Aussagen über das ganze Produkt, die nur einen Teilaspekt betreffen
Weiterhin erlaubt — mit Nachweis
- Konkrete, belegbare Angaben — etwa „30 % Rezyklatanteil" mit Nachweis
- CO₂-Werte auf Basis anerkannter Berechnungsmethoden
- Labels aus anerkannten oder behördlichen Zertifizierungssystemen
- Produktbezogene, überprüfbare Aussagen mit hinterlegtem Dokument
Verbindung zur PPWR und CSRD
Die PPWR liefert die operativen Verpackungsdaten, die EmpCo-Richtlinie regelt ihre Kommunikation gegenüber Verbrauchern, und die CSRD verlangt dieselben Daten im Nachhaltigkeitsbericht. Eine konsistente Datenbasis bedient alle drei Anforderungen.
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