Digitaler Produktpass (DPP): Rechtsakte, Fristen und warum er auch ein Marketingkanal ist
Der Digitale Produktpass bringt Produktdaten per Scan aufs Telefon. Welche Rechtsakte ihn vorschreiben, ab wann er gilt und wie Marken ihn als Kanal nach dem Kauf nutzen.
Ben KoenigsCo-Founder & CPO, RegulyVeröffentlicht am 19.06.2026 · 9 Min Lesezeit
Inhalt
Der Digitale Produktpass (DPP) macht Informationen über ein Produkt digital abrufbar: Ein Scan des QR-Codes oder ein Tippen auf den NFC-Chip öffnet eine Seite mit Angaben zu Material, Herkunft, Pflege, Reparatur und Entsorgung. Die EU schreibt ihn schrittweise für immer mehr Produktgruppen vor. Dieser Beitrag erklärt, was der Pass ist, auf welchen Rechtsakten er beruht, ab wann er für wen gilt und warum er weit mehr sein kann als eine Pflicht: ein direkter Kanal zu Ihren Kunden nach dem Kauf.
- Erste Pflicht
- Batteriepass ab 18. Februar 2027
- Rahmen
- Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR)
- Zugang
- QR-Code, NFC oder RFID am Produkt
- Für Kunden
- Im Browser, ohne App
Was der Digitale Produktpass ist
Der Digitale Produktpass ist ein digitaler Datensatz zu einem Produkt, der über einen Datenträger am Produkt oder an der Verpackung erreichbar ist. Der Datenträger, meist ein QR-Code, ein NFC-Chip oder ein RFID-Etikett, verweist auf eine feste Adresse. Dort stehen die Informationen, die die jeweilige Produktgruppe verlangt, strukturiert und maschinenlesbar. Je nach Produkt kann der Pass für ein Modell, eine Charge oder ein einzelnes Exemplar gelten.
Wichtig für den Alltag: Kunden brauchen keine App. Nach dem Scan öffnet sich der Pass im Browser, egal ob auf einem iPhone, einem Android-Gerät oder am Desktop. Händler, Reparaturbetriebe, Recycler und Behörden greifen auf dieselben Daten zu, teilweise mit erweiterten Zugriffsrechten.
Die Rechtsakte im Überblick
Den einen DPP-Rechtsakt gibt es nicht. Der Pass ist in mehreren EU-Verordnungen verankert, die jeweils eigene Produktgruppen, Inhalte und Fristen festlegen:
| Rechtsakt | Betroffene Produkte | Stand |
|---|---|---|
| Batterieverordnung (EU) 2023/1542 | Industrie- und Traktionsbatterien über 2 kWh, Batterien für E-Autos und leichte Verkehrsmittel | Batteriepass verpflichtend ab 18. Februar 2027 |
| Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) | Grundsätzlich fast alle physischen Produkte; Pflicht entsteht je Produktgruppe durch delegierte Rechtsakte | Rahmen gilt; erste Produktgruppen laut Arbeitsplan u. a. Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen, Eisen und Stahl, Aluminium |
| Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 | Bauprodukte | Produktpass vorgesehen, Einzelheiten über technische Spezifikationen |
| Spielzeugsicherheitsverordnung | Spielzeug | Produktpass vorgesehen, insbesondere für den Nachweis der Sicherheit |
Rechtsakt
Batterieverordnung (EU) 2023/1542
- Betroffene Produkte
- Industrie- und Traktionsbatterien über 2 kWh, Batterien für E-Autos und leichte Verkehrsmittel
- Stand
- Batteriepass verpflichtend ab 18. Februar 2027
Rechtsakt
Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR)
- Betroffene Produkte
- Grundsätzlich fast alle physischen Produkte; Pflicht entsteht je Produktgruppe durch delegierte Rechtsakte
- Stand
- Rahmen gilt; erste Produktgruppen laut Arbeitsplan u. a. Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen, Eisen und Stahl, Aluminium
Rechtsakt
Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110
- Betroffene Produkte
- Bauprodukte
- Stand
- Produktpass vorgesehen, Einzelheiten über technische Spezifikationen
Rechtsakt
Spielzeugsicherheitsverordnung
- Betroffene Produkte
- Spielzeug
- Stand
- Produktpass vorgesehen, insbesondere für den Nachweis der Sicherheit
Die Ökodesign-Verordnung ist dabei der Rahmen für die meisten Produkte. Sie legt fest, dass ein Produktpass verlangt werden kann, wie er technisch aufgebaut sein muss und welche Grundsätze für Datenträger, Identifikatoren und Zugriffsrechte gelten. Ob und ab wann ein Pass für eine bestimmte Produktgruppe Pflicht wird, regelt aber erst der delegierte Rechtsakt für diese Gruppe. Die Kommission hat dafür einen Arbeitsplan veröffentlicht, der die Reihenfolge der Produktgruppen vorgibt.
18. Juli 2024
ESPR in Kraft
Die Ökodesign-Verordnung schafft den Rahmen für Produktpässe in fast allen Produktgruppen.
18. Feb. 2027
Batteriepass
Der erste verpflichtende Produktpass gilt für bestimmte Batterien nach der Batterieverordnung.
Ab 2027
Weitere Produktgruppen
Delegierte Rechtsakte für die Gruppen aus dem Arbeitsplan folgen schrittweise, jeweils mit eigener Übergangsfrist.
Welche Daten in den Pass gehören
Die genauen Inhalte hängen von der Produktgruppe ab. Typisch sind:
- Identifikation: Produktkennung, etwa GTIN, Modell, Charge oder Seriennummer, und der verantwortliche Wirtschaftsakteur.
- Material und Inhaltsstoffe: Zusammensetzung, Rezyklatanteil, besorgniserregende Stoffe.
- Nutzung: Anleitungen, Pflege, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Ersatzteile.
- Ende der Nutzung: Hinweise zu Trennung, Rückgabe und Entsorgung.
- Nachweise: Konformitätserklärungen, Zertifikate und Prüfberichte.
Mehr als Pflicht: der Pass als Marketingkanal
Wer den Pass scannt, hat Ihr Produkt in diesem Moment in der Hand. Kaum ein anderer Kanal erreicht Kunden so direkt und so nah an der Nutzung. Bisher endete das Wissen vieler Marken an der Kasse. Mit dem Pass entsteht ein Kontaktpunkt nach dem Kauf, den Sie selbst gestalten. Neben den Pflichtangaben, die getrennt davon stehen, kann der Pass zum Beispiel enthalten:
- Ein Video: Produktdemonstrationen, Anwendungstipps oder die Geschichte hinter dem Produkt.
- Nachkauf: Ein Klick führt direkt in Ihren Shop, zum passenden Produkt.
- Händler in der Nähe: Kunden finden auch unterwegs den nächsten Händler.
- Angebote: etwa ein Code zum Freirubbeln für den nächsten Kauf.
- Quiz und Mitmach-Elemente: Kundenwissen prüfen und belohnen.
- Aktuelle Kampagnen: neue Kollektionen oder Sonderangebote für einen festen Zeitraum.
Dazu kommt der Blick zurück: Jeder Scan liefert Informationen dazu, wann, wo und über welchen Weg ein Produkt aufgerufen wird. Ohne Personenbezug lässt sich so erkennen, ob die Nutzung nach einer Kampagne steigt, zu welchen Tageszeiten ein Produkt verwendet wird und welche Produkte regelmäßig im Einsatz sind. Nicht nur Ihr Kunde lernt Sie besser kennen, Sie lernen auch Ihren Kunden besser kennen.
Wie Sie sich vorbereiten
- Betroffenheit klären: Welche Ihrer Produkte fallen unter Batterieverordnung, ESPR-Arbeitsplan oder andere Rechtsakte?
- Datenbasis aufbauen: Produkt-, Material- und Lieferkettendaten strukturiert erfassen, statt sie über Datenblätter und E-Mails verstreut zu lassen.
- Lieferanten einbinden: Viele Angaben, etwa zu Material und Rezyklat, liegen beim Lieferanten und müssen angefragt werden.
- Datenträger festlegen: QR-Code, NFC oder beides, mit einer festen Adresse, etwa nach GS1 Digital Link.
- Früh starten: Ein erster Pass lässt sich schon heute anlegen, als Test für Daten, Abläufe und Marketing, lange bevor die Pflicht greift.
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Wir zeigen Ihnen, wie ein Digitaler Produktpass für Ihr Produkt aussieht, welche Daten Sie dafür brauchen und wie Sie ihn als Kanal zu Ihren Kunden nutzen.
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Ben KoenigsCo-Founder & CPO, Reguly




