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EU-Regulierung

PPWR: Die EU-Verpackungsverordnung verständlich erklärt

6 Min. Lesezeit Aktualisiert Juli 2026
Verpackungen und Kartons in einem Lager

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG und gilt — anders als eine Richtlinie — unmittelbar und einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.

Was die PPWR regelt

Die Verordnung reguliert den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung — von Design und Materialwahl über Kennzeichnung bis zu Wiederverwendung und Recycling. Statt uneinheitlicher nationaler Gesetze gilt nun ein gemeinsamer Rechtsrahmen für alle, die Verpackungen im EU-Markt in Verkehr bringen.

  • Nachhaltigkeitsanforderungen an das Verpackungsdesign (Recyclingfähigkeit, Materialminimierung)
  • Verbindliche Mindestanteile an recyceltem Kunststoff (Rezyklatanteil)
  • Kennzeichnungspflichten für Material- und Entsorgungsangaben
  • Beschränkungen bestimmter Verpackungsformate und Einwegverpackungen
  • Pflicht zur Konformitätserklärung (Declaration of Conformity)
Rechtsform
EU-Verordnung
Gilt in
27 EU-Staaten
Ersetzt
Richtlinie 94/62/EG
Umsetzung
unmittelbar

Wer betroffen ist

Betroffen sind alle Wirtschaftsakteure entlang der Verpackungskette: Hersteller, Abfüller und Verpacker, Importeure verpackter Produkte aus Drittstaaten, Händler, Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze. Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU fallen unter die Verordnung, sobald sie verpackte Produkte im Binnenmarkt anbieten. Die konkreten Pflichten hängen von der Rolle im Wertschöpfungsprozess ab.

Was bei Nichteinhaltung droht

Marktüberwachungsbehörden können Verkaufsverbote für nicht-konforme Verpackungen verhängen, Bußgelder nach nationalem Sanktionsrahmen festsetzen und Rückrufe anordnen. Wer seine Compliance früh strukturiert aufbaut, minimiert dieses Risiko deutlich.

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