PPWR: Die EU-Verpackungsverordnung verständlich erklärt

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG und gilt — anders als eine Richtlinie — unmittelbar und einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.
Was die PPWR regelt
Die Verordnung reguliert den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung — von Design und Materialwahl über Kennzeichnung bis zu Wiederverwendung und Recycling. Statt uneinheitlicher nationaler Gesetze gilt nun ein gemeinsamer Rechtsrahmen für alle, die Verpackungen im EU-Markt in Verkehr bringen.
- Nachhaltigkeitsanforderungen an das Verpackungsdesign (Recyclingfähigkeit, Materialminimierung)
- Verbindliche Mindestanteile an recyceltem Kunststoff (Rezyklatanteil)
- Kennzeichnungspflichten für Material- und Entsorgungsangaben
- Beschränkungen bestimmter Verpackungsformate und Einwegverpackungen
- Pflicht zur Konformitätserklärung (Declaration of Conformity)
Wer betroffen ist
Betroffen sind alle Wirtschaftsakteure entlang der Verpackungskette: Hersteller, Abfüller und Verpacker, Importeure verpackter Produkte aus Drittstaaten, Händler, Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze. Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU fallen unter die Verordnung, sobald sie verpackte Produkte im Binnenmarkt anbieten. Die konkreten Pflichten hängen von der Rolle im Wertschöpfungsprozess ab.
Was bei Nichteinhaltung droht
Marktüberwachungsbehörden können Verkaufsverbote für nicht-konforme Verpackungen verhängen, Bußgelder nach nationalem Sanktionsrahmen festsetzen und Rückrufe anordnen. Wer seine Compliance früh strukturiert aufbaut, minimiert dieses Risiko deutlich.
Persönliche Beratung
PPWR-Compliance ohne Rätselraten
Unsicher, welche PPWR-Pflichten für Ihre Verpackungen gelten? Wir verschaffen Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch Klarheit — vom Status quo bis zum konkreten Fahrplan.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren



