Wood Pallets for Europe: Holzpalettenbranche gründet Allianz in Brüssel


Die europäische Holzpalettenbranche tritt in Brüssel künftig mit einer gemeinsamen Stimme auf. Am 17. September 2026 haben vier Unternehmen und zwei Verbände die Allianz „Wood Pallets for Europe" vorgestellt, gegründet wurde sie bereits im Sommer. Sie will gegenüber den EU-Institutionen vertreten, was Holzpaletten für die Kreislaufwirtschaft leisten, und darauf hinwirken, dass künftige Vorschriften die Eigenschaften von Holz und die bestehenden Tausch- und Reparatursysteme berücksichtigen. Im Mittelpunkt stehen die Verpackungsverordnung (PPWR) und der geplante Circular Economy Act. Dieser Beitrag fasst zusammen, wer hinter der Allianz steht und welche Pflichten für Paletten bereits heute feststehen.
- Name
- Wood Pallets for Europe
- Sitz
- Brüssel
- Bekanntgabe
- 17. September 2026
- Vorsitz
- Jan Ponnet, CEO der Foresco-Gruppe
- Unternehmen
- CJ Sheeran Group, Euroblock Verpackungsholz, Foresco, PGS Group
- Verbände
- European Pallet Association (EPAL), Woodpack Global
- Themen
- PPWR, Circular Economy Act, Wiederverwendung
- Status
- Interessenvertretung, keine Änderung der Rechtslage
Wer hinter der Allianz steht
Zu den Gründungsmitgliedern gehören die Unternehmen CJ Sheeran Group aus Irland, Euroblock Verpackungsholz, der belgische Palettenanbieter Foresco und die PGS Group. Hinzu kommen zwei Organisationen: die European Pallet Association (EPAL), die das offene Tauschsystem für EPAL-Europaletten trägt, und Woodpack Global. Nach eigenen Angaben stellen die Mitglieder einen erheblichen Teil der in Europa umlaufenden Paletten her, reparieren sie und steuern ihren Umlauf. Den Vorsitz übernimmt Jan Ponnet, CEO der Foresco-Gruppe.
Was die Allianz erreichen will
Die Allianz will gegenüber EU-Institutionen und politischen Entscheidungsträgern mit einer einzigen, glaubwürdigen Stimme auftreten. Ihr Mittel ist eine datenbasierte Interessenvertretung: Sie will der Politik praktisches Wissen und Zahlen aus der Branche liefern. Ziel ist, dass neue Vorschriften die Besonderheiten von Holz und die darum gewachsenen Kreislaufsysteme berücksichtigen. Die Allianz nennt vier Themen:
- Wiederverwendung, Reparatur und Aufarbeitung von Paletten
- Recycling nicht mehr nutzbarer Paletten zu Sekundärprodukten
- Holz als nachwachsender Rohstoff und seine Wettbewerbsfähigkeit
- Berücksichtigung der Eigenschaften von Holzpaletten in künftigen EU-Regeln
Europa verfügt bei Holzpaletten bereits über eine bewährte Erfolgsgeschichte der Kreislaufwirtschaft.
Die ersten Gespräche haben bereits stattgefunden: Im Juli trafen Vertreter der Initiative die Umweltreferenten Belgiens und Italiens. Themen waren die Umsetzung der PPWR und der geplante Circular Economy Act.
Warum Paletten unter die PPWR fallen
Paletten sind Transportverpackungen im Sinne der Verordnung (EU) 2025/40. Die Branche betrifft vor allem Art. 29 PPWR mit seinen Wiederverwendungszielen. Die Pflichten richten sich nicht an die Palettenhersteller, sondern an die Wirtschaftsakteure, die Paletten für den Transport ihrer Waren einsetzen. Sie entscheiden damit, welche Paletten künftig nachgefragt werden.
| Pflicht nach Art. 29 PPWR | Ab | Betrifft |
|---|---|---|
| Mindestens 40 % wiederverwendbare Verpackungen in einem System zur Wiederverwendung | 1. Januar 2030 | Paletten, faltbare Kunststoffboxen, Kisten, Trays, Kunststoffsteigen, IBC, Eimer, Fässer, Kanister sowie Palettenumreifungen und -folien |
| Zielwert 70 % | 1. Januar 2040 | dieselben Verpackungsarten |
| 100 % wiederverwendbar | 1. Januar 2030 |
|
Pflicht nach Art. 29 PPWR
Mindestens 40 % wiederverwendbare Verpackungen in einem System zur Wiederverwendung
- Ab
- 1. Januar 2030
- Betrifft
- Paletten, faltbare Kunststoffboxen, Kisten, Trays, Kunststoffsteigen, IBC, Eimer, Fässer, Kanister sowie Palettenumreifungen und -folien
Pflicht nach Art. 29 PPWR
Zielwert 70 %
- Ab
- 1. Januar 2040
- Betrifft
- dieselben Verpackungsarten
Pflicht nach Art. 29 PPWR
100 % wiederverwendbar
- Ab
- 1. Januar 2030
- Betrifft
- Transporte zwischen eigenen Standorten oder verbundenen Unternehmen
- Lieferungen an einen anderen Wirtschaftsakteur im selben Mitgliedstaat
Für Palettenumreifungen und Stretchfolien hat die Kommission mit dem Delegierten Beschluss (EU) 2026/429 bereits eine Ausnahme von der 100-%-Pflicht innerhalb eines Mitgliedstaats erlassen, weil die Umstellung unverhältnismäßig teuer wäre. Die Palette selbst ist davon nicht erfasst. Die 40-%-Quote ab 2030 gilt für alle genannten Transportverpackungen weiter.
Nicht jede Holzpalette zählt als Mehrweg
Auf die Quoten wird nur angerechnet, was als wiederverwendbare Verpackung konzipiert ist und in einem System zur Wiederverwendung umläuft. Eine Einwegpalette, die nach einer Lieferung entsorgt wird, zählt nicht mit, auch wenn sie technisch mehrfach nutzbar wäre. Für Verwender kommt es deshalb darauf an, dass sie die Zugehörigkeit zu einem Tausch- oder Poolsystem belegen können.
Warum die Branche jetzt nach Brüssel geht
Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026. Viele Einzelheiten legt die Kommission aber erst noch in delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten fest. Parallel bereitet sie den Circular Economy Act vor, der den Rahmen für Wiederverwendung und Sekundärrohstoffe neu ordnen soll. In dieser Phase werden Definitionen, Berechnungsmethoden und Ausnahmen festgelegt. Für die Palettenbranche geht es etwa darum, ob Reparatur und Aufarbeitung angemessen berücksichtigt werden und wie gemischte Palettenpools in die Quoten eingehen.
Dass Holz in Bewertungssystemen schnell durchs Raster fällt, zeigt ein Blick nach Großbritannien: Nach der dortigen Recyclability Assessment Methodology ist Holz grundsätzlich als „red" einzustufen, sofern kein Rücknahmesystem nachgewiesen ist. Mehr dazu im Beitrag „PPWR vs. UK-EPR: Recyclingfähigkeit im Vergleich".
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die Allianz ändert an der Rechtslage nichts. Für Unternehmen, die Waren auf Paletten versenden oder empfangen, bleiben die Pflichten aus Art. 29 unverändert. Die Vorbereitung auf 2030 hängt nicht vom Ausgang der Lobbyarbeit ab.
- Palettenbestand erfassen: Wie viele Paletten setzen Sie je Jahr ein, und wie viele davon laufen in einem Tausch- oder Poolsystem?
- Transportwege trennen: Für Transporte zwischen eigenen Standorten und für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaats gilt ab 2030 die 100-%-Pflicht, für alle übrigen die 40-%-Quote.
- Nachweise sichern: Die Zugehörigkeit zu einem System zur Wiederverwendung sollte sich je Palettentyp belegen lassen.
- Einwegpaletten prüfen: Wo heute Einwegpaletten im Umlauf sind, lohnt ein Vergleich mit Poolsystemen, bevor die Quoten greifen.
- Entwicklung verfolgen: Positionen der Allianz und weitere Ausnahmen der Kommission können einzelne Pflichten noch verschieben oder präzisieren.
Die maßgeblichen Termine
Vertreter der Initiative treffen die Umweltreferenten Belgiens und Italiens zu PPWR und Circular Economy Act.
Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt in allen Mitgliedstaaten.
Wood Pallets for Europe tritt in Brüssel öffentlich auf; Vorsitz Jan Ponnet.
Mindestens 40 % wiederverwendbare Transportverpackungen; 100 % innerhalb des eigenen Unternehmensverbunds und im selben Mitgliedstaat.
Der Anteil wiederverwendbarer Transportverpackungen soll auf 70 % steigen.
Hinweis
Diese Einordnung beruht auf öffentlich zugänglichen Quellen und ist keine verbindliche Rechtsauskunft. Für die Bewertung Ihres Einzelfalls ziehen Sie bitte einen Anwalt oder eine akkreditierte Stelle hinzu.
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