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EU-Regulierung

Schonfrist bis 2028: Was die Forderungen der Wirtschaftsverbände zur PPWR bedeuten

Jan Crienen, Co-Founder & CEO, Reguly
Jan Crienen
Co-Founder & CEO, Reguly
8 Min. Lesezeit Aktualisiert September 2026
Sanduhr neben einem Laptop auf einem Schreibtisch — Sinnbild für die geforderte Übergangsfrist zur PPWR

Fünf Wochen nachdem die PPWR anwendbar geworden ist, fordert der Handelsverband Deutschland eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2028. Parallel mobilisiert ein Bündnis aus IHK Schleswig-Holstein, UVNord, Die Familienunternehmer und dem Verband der Unternehmerinnen unter dem Namen „Stop the Clock" gegen einzelne Vorgaben. Beide Vorstöße zielen auf dieselbe Lücke: Die Verordnung gilt, aber die technischen Regeln, nach denen sich ihre Einhaltung bemessen lässt, fehlen noch. Dieser Artikel ordnet ein, was genau gefordert wird, was davon Aussicht auf Erfolg hat und was für Ihr Unternehmen in der Zwischenzeit gilt.

Wer
Handelsverband Deutschland (HDE)
Wann
16. September 2026
Forderung
EU-weite Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2028
Kern
Aussetzung von Bußgeldern, Vertriebsverboten und Rückrufen
Zweites Bündnis
IHK Schleswig-Holstein, UVNord, Die Familienunternehmer, VdU
Aktion
„Stop the Clock für die PPWR", Laufzeit bis 5. Oktober 2026
Rechtsstand heute
PPWR gilt seit dem 12. August 2026 unverändert
Status
Verbandsforderungen — kein Gesetzgebungsverfahren

Was der HDE fordert

Der HDE hat sich am 16. September 2026 für eine EU-weite Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2028 ausgesprochen. Sie soll für die neuen Anforderungen der PPWR gelten — für Unternehmen wie für die nationalen Behörden. Während dieser Zeit soll der sanktionsbewehrte Vollzug ruhen: keine Bußgelder, keine Vertriebsverbote, keine Rücknahmen und keine vergleichbaren belastenden Maßnahmen, solange ein Unternehmen nachweisen kann, dass es die Umsetzung begonnen hat. Dieselbe Flexibilität fordert der Verband für künftige Durchführungsrechtsakte und für alle Verwaltungsebenen.

Die PPWR führt neue ambitionierte Anforderungen ein — doch wichtige technische Details sind auch Wochen nach dem Geltungsbeginn ungeklärt.

Sinngemäß nach Johannes Graf Keyserlingk, HDE-Bereichsleiter Nachhaltigkeit, 16. September 2026

Die Begründung ist bemerkenswert sachlich: Es geht nicht um das Ziel der Verordnung, sondern um ihre Messbarkeit. Für zentrale Pflichten fehlen die Bewertungsmethoden, harmonisierten Normen und Leitlinien, an denen sich ein Unternehmen ausrichten könnte. Wer heute eine Verpackung bewertet, tut das nach Kriterien, die die Kommission erst noch konkretisiert. Investitionen in Material, Maschinen und Software erfolgen damit auf einer Grundlage, die sich noch verschieben kann.

Die zweite Front: „Stop the Clock"

Einen Tag später, am 17. September 2026, hat ein norddeutsches Bündnis eine Protestaktion gestartet. IHK Schleswig-Holstein, UVNord, Die Familienunternehmer und der Verband der Unternehmerinnen rufen bis zum 5. Oktober 2026 dazu auf, symbolische Bevollmächtigungsaufträge an Europaabgeordnete zu schicken und Kartons mit der Aufschrift „Stop the clock" in sozialen Netzwerken zu zeigen. Anders als der HDE fordert das Bündnis keine pauschale Frist, sondern greift zwei konkrete Pflichten an.

  • Bevollmächtigtenpflicht: Sie soll für den grenzüberschreitenden Direktverkauf ausgesetzt werden. Betroffen sind vor allem Online- und Versandhändler, die in jedem Zielland eine eigene Vertretung benennen müssen.
  • Kennzeichnungsvorgaben: Das Bündnis kritisiert, dass Kontaktdaten von Herstellern oder Vorlieferanten auf der Verpackung sichtbar werden könnten — und damit interne Lieferantenbeziehungen offenlegen.
  • Gegenvorschlag: Ein Modell des „Responsible Economic Operator", bei dem nur ein verantwortliches Unternehmen als Ansprechpartner für die Behörden auftritt.

Wir sagen nicht: Weg mit der PPWR. Wir sagen: Macht sie praktikabel.

Thomas Buhck, Präsident der IHK Schleswig-Holstein, 17. September 2026

Einordnung: Was das für den Rechtsstand bedeutet

Hier ist die Unterscheidung wichtig, die in der Berichterstattung oft untergeht. Eine Verbandsforderung ist kein Gesetzgebungsverfahren. Damit aus der Schonfrist geltendes Recht würde, müsste die EU-Kommission einen Vorschlag vorlegen und Parlament und Rat müssten zustimmen. Nichts davon ist bislang geschehen. Bis dahin gilt die Verordnung (EU) 2025/40 unverändert und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Was die Forderungen bewirken können

  • Politischen Druck vor den anstehenden Beratungen zum Umwelt-Omnibus erzeugen
  • Die Aufmerksamkeit auf fehlende Durchführungsrechtsakte und Normen lenken
  • Behörden in der Vollzugspraxis zu Zurückhaltung bewegen
  • Einzelne Pflichten wie die Bevollmächtigtenbenennung erneut auf die Tagesordnung setzen

Was sie nicht bewirken

  • Keine Änderung der geltenden Rechtslage — die PPWR gilt seit dem 12. August 2026
  • Keinen Schutz vor Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände nach dem Wettbewerbsrecht
  • Keine Verschiebung der Dokumentationspflichten, die den Zustand beim Inverkehrbringen belegen
  • Keine Sicherheit, dass eine Frist am Ende tatsächlich kommt

Der Unterschied zwischen Vollzug und Rechtslage

Die EU-Kommission hat den Behörden bereits empfohlen, bei einzelnen Pflichten zunächst zu verwarnen statt zu sanktionieren. Das ist eine Frage der Vollzugspraxis, nicht der Rechtslage. Wettbewerber und Abmahnvereine sind an diese Empfehlung nicht gebunden — sie berufen sich auf das Wettbewerbsrecht. Eine Schonfrist bei den Behörden schützt also nicht vor zivilrechtlicher Inanspruchnahme.

Unberührt: Konformitätserklärung und technische Dokumentation

Keine der Forderungen rührt an der EU-Konformitätserklärung (Art. 39) und der technischen Dokumentation (Anhang VII). Selbst wenn die Schonfrist käme, bliebe die Pflicht bestehen — sie würde lediglich für eine Zeit lang nicht mit Bußgeldern durchgesetzt. Entscheidend ist ein Detail, das sich nachträglich nicht heilen lässt: Beide Unterlagen müssen den Zustand der Verpackung zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens belegen. Was Sie heute versäumen zu dokumentieren, können Sie 2028 nicht nachholen, weil die Ware dann längst im Markt ist.

Wie es weitergehen könnte

12. Aug. 2026
PPWR wird anwendbar

Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, während zentrale Durchführungsrechtsakte noch ausstehen.

8. Sept. 2026
Vorstoß der Bundesregierung

Berlin bringt eine Zehn-Tonnen-Schwelle bei der Bevollmächtigtenpflicht und einen Registrierungsaufschub in die Vorbereitung des Umwelt-Omnibus ein.

16. Sept. 2026
HDE fordert Schonfrist

Der Handelsverband verlangt eine EU-weite Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2028 samt Aussetzung des sanktionsbewehrten Vollzugs.

17. Sept. 2026
„Stop the Clock" startet

Das norddeutsche Bündnis nimmt Bevollmächtigtenpflicht und Kennzeichnungsvorgaben ins Visier und schlägt den Responsible Economic Operator vor.

5. Okt. 2026
Ende der Protestaktion

Bis dahin sammelt das Bündnis Beiträge von Unternehmen und richtet sie an Europaabgeordnete.

Offen
Beratungen zum Umwelt-Omnibus

Erst wenn Kommission, Parlament und Rat eine Änderung beschließen, ändert sich an den Pflichten etwas.

Was das für Ihr Unternehmen heißt

Für die Praxis folgt daraus eine unbequeme, aber klare Linie: Planen Sie ohne Schonfrist und freuen Sie sich, wenn sie kommt. Wer die Umsetzung mit Verweis auf die Forderungen aussetzt, verliert Zeit, die später fehlt — und steht ohne Nachweise da, wenn die Frist ausbleibt. Hinzu kommt ein Detail, das in der Debatte oft übersehen wird: Selbst die HDE-Forderung sieht vor, dass Unternehmen den Beginn der Umsetzung nachweisen können. Auch eine Schonfrist würde also Dokumentation voraussetzen.

  • Weitermachen, aber priorisieren. Pflichten, die heute schon vollständig bestimmt sind — Kennzeichnung, Dokumentation, Registrierung — haben Vorrang vor solchen, deren Prüfmethoden noch offen sind.
  • Den Umsetzungsstand belegen. Halten Sie fest, was Sie wann geprüft, entschieden und beauftragt haben. Das ist in jedem Szenario nützlich: gegenüber Behörden, Kunden und einer möglichen Schonfrist.
  • Offene Punkte bewusst dokumentieren. Wo eine Bewertungsmethode fehlt, halten Sie die verwendete Annahme samt Datum fest, statt die Lücke unkommentiert zu lassen.
  • Zielmärkte einzeln betrachten. Ob die Bevollmächtigtenpflicht Sie wirklich trifft, entscheidet sich je Land und Menge — dazu gibt es einen eigenen Beitrag zur geplanten Entlastung für kleine Händler.
  • Pflichtteil standardisieren — oder auslagern. Genau dafür gibt es Reguly: Sie erfassen Ihre Verpackungsdaten einmal, die Plattform erzeugt daraus technische Dokumentation und Konformitätserklärung, archiviert die Nachweise revisionssicher und zeigt, welche Stichtage als Nächstes kommen. Ändert sich die Rechtslage durch eine Schonfrist, passt sich der Zeitplan an, ohne dass Sie die Datenbasis neu aufbauen müssen.

Hinweis

Diese Einordnung beruht auf öffentlich zugänglichen Quellen und ist keine verbindliche Rechtsauskunft. Für die Bewertung Ihres Einzelfalls ziehen Sie bitte einen Anwalt oder eine akkreditierte Stelle hinzu.

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