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Declaration of Conformity nach PPWR: Konformitätserklärung und technische Dokumentation erstellen

Die PPWR verlangt je Verpackung eine Konformitätserklärung nach Anhang VIII und eine technische Dokumentation nach Anhang VII. Was hineingehört und worauf Sie achten müssen.

Ben KoenigsBen KoenigsCo-Founder & CPO, RegulyVeröffentlicht am 30.06.2026 · 9 Min Lesezeit
Laptop und Checkliste auf einem Schreibtisch
Inhalt
  1. Wer die Dokumente erstellen muss
  2. Was in die Konformitätserklärung gehört (Anhang VIII)
  3. Was in die technische Dokumentation gehört (Anhang VII)
  4. Was die Erstellung in der Praxis bedeutet
  5. Wie Reguly Sie dabei unterstützt

Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Wer Verpackungen herstellt oder herstellen lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt, muss für jede Verpackung nachweisen, dass sie die Anforderungen erfüllt. Dieser Nachweis besteht aus zwei Teilen: der EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) nach Anhang VIII und der technischen Dokumentation nach Anhang VII. Dieser Beitrag erklärt, was die Verordnung für beide Dokumente vorgibt, welche Angaben hineingehören und was die Erstellung in der Praxis bedeutet.

Konformitätserklärung
Anhang VIII, Art. 39 PPWR
Technische Dokumentation
Anhang VII, Art. 15 PPWR
Bezugsgröße
Je Verpackung, nicht je Produktlinie
Aufbewahrung
5 Jahre, bei Mehrweg 10 Jahre

Wer die Dokumente erstellen muss

Verantwortlich ist der Erzeuger. Er führt die Konformitätsbewertung im Verfahren der internen Fertigungskontrolle (Modul A) durch, erstellt die technische Dokumentation und stellt die Konformitätserklärung in alleiniger Verantwortung aus. Eine notifizierte Stelle ist dafür nicht vorgesehen. Importeure müssen eine Kopie der Erklärung bereithalten und sicherstellen, dass die technische Dokumentation auf Verlangen vorgelegt werden kann. Lieferanten stellen keine eigene Erklärung aus, müssen dem Erzeuger aber nach Art. 16 alle Informationen und Unterlagen übergeben, die er für den Nachweis braucht.

Was in die Konformitätserklärung gehört (Anhang VIII)

Die Konformitätserklärung ist die rechtsverbindliche Zusage, dass eine Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. Anhang VIII legt ihren Inhalt fest:

  • Eindeutige Kennung der Verpackung, etwa Produkt-, Chargen-, Typ- oder Seriennummer.
  • Name und Anschrift des Erzeugers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten.
  • Die Erklärung, dass der Erzeuger die Konformitätserklärung in alleiniger Verantwortung ausstellt.
  • Der Gegenstand der Erklärung: eine Beschreibung der Verpackung, die ihre Rückverfolgbarkeit ermöglicht, gegebenenfalls mit Bild.
  • Die Erklärung, dass der Gegenstand den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entspricht.
  • Verweise auf die angewandten harmonisierten Normen, gemeinsamen Spezifikationen oder sonstigen technischen Spezifikationen.
  • Zusatzangaben: Ort und Datum der Ausstellung, Name und Funktion der unterzeichnenden Person sowie die Unterschrift.

Was in die technische Dokumentation gehört (Anhang VII)

Die technische Dokumentation ist der Beleg hinter der Erklärung. Anhang VII gibt keinen starren Vordruck vor, sondern einen Rahmen: Sie muss nachvollziehbar machen, dass jede einschlägige Anforderung geprüft wurde und mit welchem Ergebnis. In der Praxis umfasst das:

  • Eine allgemeine Beschreibung der Verpackung und ihres Verwendungszwecks.
  • Aufbau, Komponenten, Materialien und Gewichte, gegebenenfalls mit Zeichnungen und Schemata.
  • Angaben zu Stoffbeschränkungen nach Art. 5, etwa Schwermetallen und besorgniserregenden Stoffen.
  • Die Begründung zur Minimierung von Gewicht und Volumen nach Art. 10.
  • Die Bewertung der Recyclingfähigkeit nach Art. 6, sobald die Kriterien je Kategorie feststehen.
  • Den Rezyklatanteil bei Kunststoffverpackungen nach Art. 7, mit Herkunftsnachweisen.
  • Die Liste der angewandten Normen und Spezifikationen.
  • Prüfberichte, Berechnungen und Lieferantenerklärungen, auf die sich die Bewertung stützt.
  1. 12. Aug. 2026

    Nachweispflicht gilt

    Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und Konformitätserklärung sind verbindlich.

  2. 12. Feb. 2027

    Bußgelder möglich

    Fehlende oder unvollständige Nachweise können in Deutschland geahndet werden.

  3. 1. Jan. 2030

    Design und Material

    Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklatanteile müssen in der Dokumentation belegt sein.

Was die Erstellung in der Praxis bedeutet

Auf dem Papier wirken die Vorgaben überschaubar. Der Aufwand entsteht in der Menge und in den Details. Erklärung und Dokumentation werden je Verpackung erstellt, nicht je Produktlinie. Ein Sortiment mit einigen hundert Artikeln bedeutet einige hundert Nachweise, jeweils mit eigenen Komponenten, Materialien und Gewichten.

  • Daten zusammentragen: Materialangaben, Gewichte und Rezyklatanteile liegen bei verschiedenen Lieferanten und müssen dort einzeln angefragt werden.
  • Vollständigkeit prüfen: Fehlt eine Komponente oder eine Angabe, ist der Nachweis lückenhaft, auch wenn die Erklärung unterschrieben ist.
  • Aktuell halten: Ändert sich ein Material, ein Lieferant oder eine Komponente, müssen Dokumentation und gegebenenfalls Erklärung angepasst werden.
  • Versionen nachweisen: Die Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren, bei Mehrwegverpackungen zehn. Dabei muss erkennbar sein, welcher Stand wann galt.
  • Schnell liefern können: Auf begründetes Verlangen der Behörde sind die Unterlagen innerhalb von zehn Tagen vorzulegen.

Wer das mit Tabellen, E-Mails und Word-Vorlagen löst, verbringt schnell Wochen mit dem Zusammensuchen und verliert bei Änderungen den Überblick. Eine leere Vorlage hilft wenig, wenn die Daten dahinter fehlen oder veraltet sind.

Wie Reguly Sie dabei unterstützt

Reguly führt Verpackungsdaten, Lieferantenangaben und Nachweise an einem Ort zusammen. Aus den erfassten Daten entstehen Konformitätserklärung und technische Dokumentation je Verpackung, vollständig nach Anhang VIII und Anhang VII, versioniert und jederzeit abrufbar. Fehlende Angaben werden sichtbar, bevor sie zum Problem werden, und Anfragen an Lieferanten laufen strukturiert statt per E-Mail.

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Wir zeigen Ihnen an Ihren eigenen Verpackungen, wie Konformitätserklärung und technische Dokumentation nach PPWR entstehen und aktuell bleiben.

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Geschrieben von

Ben KoenigsBen KoenigsCo-Founder & CPO, Reguly