PPWR
Die Verordnung, zerlegt in 16 Maßnahmen.
Acht Fristenstufen von August 2026 bis 2040 — jede Maßnahme mit Status, Verantwortlichem und dem Modul, in dem du sie erledigst.

- Verordnung
- PPWR (EU) 2025/40
- Geltungsbeginn
- 12. August 2026
- Fristenstufen
- 8, bis 2038/2040
- Maßnahmen
- 16
Inverkehrbringer
Du musst wissen, was ab dem 12. August 2026 für dein Sortiment gilt.
Compliance & Qualität
Ihr braucht einen Stand, der zeigt, was erledigt ist und was noch offen liegt.
Beratung & Kanzlei
Du bekommst die offenen Fragen deiner Mandanten gebündelt statt einzeln per Mail.
Ausgangslage
Die Verordnung sagt dir nicht, was am Montag zu tun ist
Die PPWR gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat — es gibt kein nationales Umsetzungsgesetz, auf das man noch warten könnte. Der Verordnungstext nennt Pflichten und Stichtage, aber keine Reihenfolge, keine Zuständigkeit und keine Nachweisliste.
- Die Stichtage verteilen sich über Artikel und Anhänge — der 12. August 2026 ist nur der allgemeine Geltungsbeginn, viele Detailwerte greifen erst ab 2030.
- Wer im Haus welche Angabe liefern muss, steht nirgends: Materialdatenblätter liegen beim Lieferanten, Gewichte in der Logistik, Claims im Marketing.
- Der Projektstand lebt in einer Tabelle, die niemand mehr pflegt, sobald sie einmal verteilt wurde.
- Offene Rechtsfragen sammeln sich in Mailverläufen, statt gebündelt bei der Kanzlei zu landen.
Zeitachse
Was wann gilt — und warum der Geltungsbeginn nicht das Ende ist
Die Roadmap führt acht Fristenstufen. Vier davon spannen den Bogen: Inkrafttreten, Geltungsbeginn, die Kernstufe 2030 und die letzte Verschärfung. Dazwischen liegen Kennzeichnung und Sanktionen (12. Februar 2027), das Herstellerregister (12. August 2027), Verpackungsminimierung und Leerraum (12. Februar 2028) sowie die harmonisierte Kennzeichnung (12. August 2028). Was in weniger als einem Jahr fällig wird, trägt im Modul ein „Bald fällig", ein überschrittener Termin ein rotes „Überfällig" — und jede Stufe zeigt ihren Zählerstand aus erledigten und offenen Maßnahmen.
11. Februar 2025
In Kraft getreten
Zwanzig Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt (Art. 71). Als Verordnung gilt die PPWR unmittelbar — es gibt kein nationales Umsetzungsgesetz, auf das man noch warten könnte.
12. August 2026
Geltungsbeginn
Der Großteil der Verordnung greift, die Richtlinie 94/62/EG wird aufgehoben (Art. 71; Art. 70 Abs. 1). Ab hier dürfen Verpackungen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie der PPWR entsprechen (Art. 4 Abs. 1). Die Roadmap hängt sechs Maßnahmen an dieses Datum — von den Stoffbeschränkungen bis zur erweiterten Herstellerverantwortung.
1. Januar 2030
Die Kernstufe
Recyclingfähigkeit nach Klassen, Mindestrezyklatanteil, Leerraumquote und Verpackungsminimierung greifen (Art. 6, 7, 10, 24) — jeweils unter dem Vorbehalt der Durchführungs- und delegierten Rechtsakte, die dazu noch erlassen werden.
1. Januar 2038
Nur noch Stufe A oder B
Verpackungen der Recyclingklasse C verlieren den Marktzugang (Art. 6 Abs. 3). Zwei Jahre später folgt die verschärfte Rezyklatstufe für Kunststoffverpackungen (Art. 7 Abs. 2) — Vorlaufzeiten, die in Materialentscheidungen von heute gehören.
Das Entscheidende
Vier Sichten auf dieselbe Pflichtenlage
Die Zeitachse ist nur der erste Reiter. „Pflichten als Akteure" ordnet dich über vier Ja/Nein-Fragen als Erzeuger oder Hersteller ein und markiert die Rollenkarte, die nicht auf dich zutrifft, ausdrücklich als nicht relevant. „Verpackungsmaterialien" führt deine Materialien mit ihrer Recyclingfähigkeit und der daraus folgenden Klasse A bis D. „Anwaltsfragen" sammelt, was du nicht selbst entscheiden kannst, und schickt es an deine Kanzlei — statt es in der Checkliste als stille Unsicherheit stehen zu lassen. Über der Liste stehen Suche und Statusfilter: Du findest eine Pflicht über ihr Thema oder ihren Verordnungsartikel und schränkst die Liste auf einen Status ein. Ein Klick auf eine Maßnahme öffnet die Detailansicht mit abhakbaren Aktionsschritten, den benötigten Unterlagen samt Verantwortlichem und einem Feld für eigene Notizen. Vier der 16 Maßnahmen sind darüber hinaus verdrahtet: Sie verlinken auf das Modul, das die Arbeit erledigt — DOC-Generator, Daten-Hub oder Verpackungsregister.
Im Zusammenspiel
Ein Datenbestand, der weiterreicht
- 01Compliance-Roadmap
ordnet die Pflichten und setzt die Termine
- Aufgabenstatus
- Frist
- Verantwortlicher
- 02Lieferanten-Anfragen
holt die Nachweise, die eine Aufgabe verlangt
- Materialdatenblatt
- Laboranalyse
- Zertifikat
- 03DOC-Generator
macht daraus die Konformitätserklärung
- Konformitätserklärung
Häufige Fragen
Woher kommen die Fristen in der Roadmap?
Aus dem Text der Verordnung (EU) 2025/40. Die Roadmap führt acht Stufen: 12. August 2026 (allgemeine Geltung), 12. Februar 2027 (Kennzeichnung & Sanktionen), 12. August 2027 (Herstellerregister), 12. Februar 2028 (Verpackungsminimierung & Leerraum), 12. August 2028 (harmonisierte Kennzeichnung), 1. Januar 2030 (Rezyklat, Verpackungsverbote, Wiederverwendung) sowie zwei spätere Verschärfungsstufen bis 2040. Viele Detailpflichten hängen zusätzlich am Inkrafttreten von Durchführungs- und delegierten Rechtsakten, die noch nicht erlassen sind — die Roadmap nennt darum Datum und Artikel, keine Zusicherung.
Was bedeuten die fünf Status?
Offen, In Bearbeitung, Info benötigt, Tool nutzen und Erledigt. Du schaltest sie per Klick auf das Symbol weiter. Der Stand wird gespeichert und ist beim nächsten Öffnen wieder da — ebenso abgehakte Aktionsschritte, hinterlegte Kontakte und Notizen.
Rechnet Reguly meinen Status automatisch aus?
Nein. Den Status setzt du je Maßnahme selbst. Reguly rechnet daraus den Gesamtfortschritt, zeigt den Zählerstand je Fristenstufe und hebt hervor, was in weniger als einem Jahr fällig wird.
Kann ich Aufgaben ausblenden, die mich nicht betreffen?
Ausblenden nicht. Du kannst nach Thema oder Artikel suchen und nach Status filtern. Im Reiter „Pflichten als Akteure" markiert die Einordnung als Erzeuger oder Hersteller die Rollenkarte, die nicht auf dich zutrifft, ausdrücklich als nicht relevant.
Was sagen mir die Markierungen an einer Aufgabe?
Jede Maßnahme trägt ihren Verordnungsartikel, eine Relevanz von Kritisch bis Standard, den zuständigen Bereich und eine Aufwandsschätzung von Gering bis Hoch. Dazu die Zahl der abgehakten To-dos und der verknüpften Tools. Gibt es zum Artikel eine Meldung aus dem Regulatorik-Monitoring, erscheint sie als zusätzliches Kennzeichen an der Aufgabe.
Wie kommen meine Materialien in den Reiter „Verpackungsmaterialien"?
Du trägst sie mit Bezeichnung, aktueller Recyclingfähigkeit in Prozent und einem Kommentar ein. Reguly leitet daraus die Klasse ab — A ab 95 Prozent, B ab 80, C ab 70, darunter D — und zeigt je Klasse, ob sie die kommenden Marktzugangsstufen trägt.
Was passiert mit den Anwaltsfragen?
Du hinterlegst Name und E-Mail deiner Kanzlei, sammelst Fragen als Entwurf und schickst sie einzeln — oder ab zwei ausgewählten Fragen gebündelt in einer Mail. Die Antwort landet samt Anhängen am Vorgang, danach markierst du ihn als geklärt.
Ersetzt die Roadmap eine Rechtsberatung?
Nein. Sie macht die Pflichten sichtbar, terminiert und dokumentierbar. Die rechtliche Bewertung bleibt bei dir oder deiner Kanzlei — genau dafür gibt es den Reiter „Anwaltsfragen".
Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Art. 4, 5, 6, 7, 10, 12, 15, 24, 45, 70 und Art. 71
Wissen, was zuerst dran ist
Fünf Fragen zeigen dir, welche PPWR-Pflichten dich treffen und welcher Stichtag zuerst kommt — kostenlos und ohne Anmeldung.

