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Digitaler Produktpass

Webinar mit der IHK: Digitaler Produktpass – was ist zu tun?

Oskar Cornelissen, Co-Founder & CLO, Reguly
Oskar Cornelissen
Co-Founder & CLO, Reguly
6 Min. Lesezeit Aktualisiert Oktober 2026
Eine Person scannt mit dem Smartphone den QR-Code auf einem Versandkarton

Der Digitale Produktpass kommt Schritt für Schritt: zuerst für Batterien, dann für Stahl, Textilien und weitere Produktgruppen. Viele Unternehmen wissen, dass er sie betreffen wird, aber nicht, wann und was sie heute schon tun sollten. Darum geht es im Webinar „Digitaler Produktpass – was ist zu tun?“ der IHK Mittlerer Niederrhein am 27. Oktober 2026. Referent ist Oskar Cornelissen, Mitgründer und Chief Legal Officer von Reguly. Die Teilnahme ist kostenlos.

Datum
Dienstag, 27. Oktober 2026
Uhrzeit
10:00 bis 11:00 Uhr
Format
Online-Webinar
Veranstalter
IHK Mittlerer Niederrhein
Referent
Oskar Cornelissen, Co-Founder und CLO, Reguly
Kosten
kostenlos, Anmeldung über die IHK

Die vier Themen des Webinars

  • Grundlagen und Anforderungen des Digitalen Produktpasses
  • Vorbereitung und Umsetzung von Produktdaten und Systemen
  • Mehrwert durch Produktdigitalisierung: welche Möglichkeiten sich für Prozesse, Serviceangebote und Kundenbeziehungen ergeben
  • Erste Schritte und Prioritäten für Unternehmen

Das Webinar richtet sich an Unternehmen, die sich mit dem Produktpass befassen müssen oder wollen, vom Hersteller über den Importeur bis zum Händler. Vorwissen ist nicht nötig. Am Ende bleibt Zeit für Fragen.

Worum es beim Produktpass geht

Der Digitale Produktpass ist ein digitaler Datensatz zu einem Produkt, der über einen Datenträger wie einen QR-Code abrufbar ist. Er enthält etwa Angaben zu Materialien, Herkunft, besorgniserregenden Stoffen, Reparatur, Rezyklatanteil oder CO₂-Fußabdruck. Rechtsgrundlage ist vor allem die Ökodesign-Verordnung (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781). Sie gilt seit Juli 2024, schafft aber nur den Rahmen. Welche Produkte einen Pass brauchen und welche Daten darin stehen müssen, legt die Kommission für jede Produktgruppe in einem eigenen delegierten Rechtsakt fest. Bis zur Anwendung vergehen danach in der Regel mindestens 18 Monate.

Die erste verbindliche Frist kommt nicht aus der ESPR, sondern aus der Batterieverordnung (EU) 2023/1542: Ab dem 18. Februar 2027 brauchen Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien über 2 kWh einen Batteriepass. Für Eisen und Stahl hat die Kommission den ersten delegierten Rechtsakt unter der ESPR für das vierte Quartal 2026 angekündigt. Textilien, Aluminium und Reifen sollen 2027 folgen.

Das EU-Register läuft bereits

Das zentrale Register für Produktpässe nach Art. 13 ESPR ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb. Bisher können sich dort nur Organisationen anmelden. Produktpässe selbst werden erst eingetragen, wenn ein delegierter Rechtsakt das für eine Produktgruppe vorschreibt.

Die maßgeblichen Termine

18. Juli 2024
ESPR in Kraft

Rahmen für Ökodesign-Anforderungen und den Digitalen Produktpass.

20. Juli 2026
EU-Register in Betrieb

Zunächst nur Anmeldung von Organisationen.

4. Quartal 2026
Rechtsakt für Eisen und Stahl angekündigt

Erste Produktgruppe mit Produktpass unter der ESPR. Anwendung frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten.

18. Februar 2027
Batteriepass wird Pflicht

Für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien über 2 kWh.

2027
Textilien, Aluminium, Reifen

Delegierte Rechtsakte laut Arbeitsplan der Kommission geplant, Daten noch nicht verbindlich.

Warum Unternehmen nicht auf den Rechtsakt warten sollten

Der Aufwand liegt selten beim QR-Code. Er liegt bei den Daten: Welche Angaben zu Materialien, Stoffen und Herkunft liegen schon vor, in welchem System, und welche müssen erst bei Lieferanten eingeholt werden? Diese Fragen lassen sich heute beantworten, auch ohne den finalen Rechtsakt zu kennen. Viele Daten werden ohnehin schon für andere Pflichten gebraucht, etwa für die Verpackungsverordnung (PPWR), REACH oder CBAM. Wer sie einmal sauber strukturiert, kann sie mehrfach nutzen.

Hinzu kommt der Nutzen über die Pflicht hinaus. Ein Produktpass kann Reparatur- und Ersatzteilinformationen bereitstellen, Rückfragen im Kundenservice verringern, Rücknahme und Wiederverkauf erleichtern und den Kontakt zum Kunden nach dem Kauf halten. Auch diese Seite der Produktdigitalisierung ist Thema im Webinar.

Was Sie vor dem Webinar klären können

  • Welche Ihrer Produkte fallen in eine Produktgruppe, für die ein Pass geplant ist? Der Zolltarif (HS-Code) hilft bei der Zuordnung.
  • Wo liegen Ihre Produktdaten heute: im ERP, im PIM, in Tabellen oder bei Lieferanten?
  • Welche Angaben fehlen für Materialien, besorgniserregende Stoffe und Rezyklatanteile?
  • Welche Daten erheben Sie bereits für andere Pflichten, etwa für die PPWR?

Hinweis

Diese Einordnung beruht auf öffentlich zugänglichen Quellen und ist keine verbindliche Rechtsauskunft. Für die Bewertung Ihres Einzelfalls ziehen Sie bitte einen Anwalt oder eine akkreditierte Stelle hinzu.

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Webinar „Digitaler Produktpass – was ist zu tun?“ am 27. Oktober 2026 von 10 bis 11 Uhr. Die Anmeldung läuft über die IHK Mittlerer Niederrhein.

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